














|
Statik, Prüfberichte
Nach den durchgeführten Prüfungen und den vorliegenden statischen Berechnungen ist es möglich, Glassteinwände bis zu einer Höhe (einer senkrechten Spannweite) von 3,50 m und unbegrenzter Breite aufzustellen.
Desgleichen ist es möglich, zum Beispiel Treppenhausfenster bis zu einer Breite (einer waagerechten Spannweite) von 3,50 m und einer maximalen Höhe (wegen des Eigengewichtes) von 12,00 m aufzustellen.
An der Fachhochschule Köln wurden Glassteinwände mit einer max. Windlast von 4,0 KN/m2 geprüft ohne dass diese Wände Schäden zeigten. Bei einer Windlast laut DIN 1055, Teil 4 von maximal 1,43 KN/m2 (entsprechend einer Gebäudehöhe 20 bis 100 m, offene Gebäude) biegt diese Wand max. 25 mm bei Belastung durch.
Beträgt die Windlast 0,8 KN/m2 (Gebäudehöhe 8 bis 20 m) biegt die Wand nur 10 mm durch. Nach der Entlastung geht die Wand in die Null-Lage zurück.
Erdbebentest: Vom Branz Institut in Neuseeland wurden Erdbebentests durchgeführt. Eine Glassteinwand wurde in der Diagonalen um 80 mm gestaucht. Weder die Glassteine noch die Fugen zeigten hierbei Beschädigungen.
Technische Änderungen vorbehalten. - Prüfungsberichte
|

|