Unter Zugrundelegung der Nennmaße der Steine und einer Fugenbreite von 3,2mm (Erfahrungswert) haben wir nachfolgende Rastermaße ermittelt. (2004 geändert von 3,7 auf 3,2 mm aufgrund geringerer Fertigungstoleranzen der Steine).
Dieses Rastermaß gibt das Innenmaß des Rahmens in mm an. Zu den Rastermaßen sind die Breiten der jeweiligen Ausgleichprofile und der umlaufenden Rahmenprofile zu addieren. Die Glassteine haben herstellungsbedingte Toleranzen, die laut DIN 18175 bis zu +/- 2mm pro Stein betragen dürfen.
Vor dem Verlegen ist die Toleranz der Steine zu überprüfen. Wenn das Nennmaß (115mm, 190mm, 240mm, 300mm) von dem tatsächlichen Maß abweicht, müssen das Rastermaß und das Rahmenmaß entsprechend korrigiert werden.